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Ferienarbeit - Was ist erlaubt?

veröffentlicht am 07.06.2012 von Georg Siegmund
in Rubrik(en) Neuigkeiten, Berufs- und Studienorientierung

Der Schulferienbeginn rückt langsam näher und viele Schülerinnen und Schüler möchten die Gelegenheit nutzen, sich das Taschengeld durch Ferienjobs etwas aufzubessern. Dabei stellt sich die Frage, welche Tätigkeiten für Schülerinnen und Schüler überhaupt erlaubt sind und welche Arbeitsschutzbestimmungen zu beachten sind.

Der Schulferienbeginn im Freistaat Thüringen rückt langsam näher und viele Schülerinnen und Schüler möchten die Gelegenheit nutzen, sich das Taschengeld durch Ferienjobs etwas aufzubessern. Dabei stellt sich die Frage, welche Tätigkeiten für Schülerinnen und Schüler überhaupt erlaubt sind und welche Arbeitsschutzbestimmungen zu beachten sind.
Der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz hat sich als zuständige Arbeitsschutzbehörde im Freistaat Thüringen das Ziel gesetzt, durch Beratung und Präventionsarbeit Arbeitgeber sowie Schülerinnen / Schüler und Eltern bei der Beantwortung von Fragen zur Ferienarbeit zu unterstützen. Dazu gehört auch die regelmäßige Veröffentlichung von einem Merkblatt.
Merkblatt: „Ferienarbeit – Was ist erlaubt?“ - Informationen für Arbeitgeber, Eltern und Jugendliche
Das Merkblatt geht dabei insbesondere auf folgende Punkte ein:

  • Allgemeine Regelungen
  • Was hat der Arbeitgeber zu beachten?
  • Regelungen zur Arbeitszeit
  • Verbotene Tätigkeiten
  • Ärztliche Untersuchungen
  • Unfallversicherungsschutz
  • zuständigen Stellen für Fragen und Hinweise zum JArbSchG

Weiterhin gibt das Merkblatt einen Überblick über wichtige Rechtsgrundlagen zu den genannten Themen.

Downloads

Merkbl_Ferienarbeit2012.p…
(pdf / 172 Kb)

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